Sehr geehrte Kunden,
Sehr geehrte Besucher,
gemäß 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (42. BImSchV) sind Betreiber von Verdunstungskühlanlagen verpflichtet, Ihre offenen Kühlanlagen bei den zuständigen Behörden an zu melden. Ab dem 19. Juli 2018 ist dazu die Meldung zwingend online unter einem neu eingerichteten Online-Portal durchzuführen.
Das Portal hat seine Testphase bereits durchlaufen und steht ab sofort zur Verfügung:
KaVka - Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen
Meldungen von bestehenden Anlagen müssen bis spätestens 19. August 2018 abgeschlossen sein. Für Anlagen, die der Betreiber bereits in Papierform bei einer Behörde gemeldet hat, ist die Onlinemeldung unbedingt nach zu holen.
Über das neue Online-Portal sind ab sofort ebenfalls Meldungen bei Überschreitungen der Maßnahmenwerte, des Betreiberwechsels, zu Änderungen oder Stilllegungen von Verdunstungskühlanlagen ab zu geben.
Bei Fragen zur 42. BImSchV, zur VDI 2047-2, Anmeldungen, Gefährdungsbeurteilungen und Betriebstagebüchern, Wasseranalysen und Mikrobiologie sowie zu der Wasseraufbereitung an Ihrem System sprechen Sie uns gerne an.